Hund anmelden in NRW: Ablauf, Unterlagen & Fristen
In NRW melden Sie Ihren Hund bei Ihrer Stadt oder Gemeinde an – für die Hundesteuer und, je nach Hund, mit weiteren Nachweisen. Hier erfahren Sie den Ablauf, welche Unterlagen nötig sind, welche Fristen gelten – und wann zusätzlich ein Sachkundenachweis Pflicht ist.
Behördlich anerkannt
Anerkannt durch das
LANUV Nordrhein-Westfalen
Lebenslang gültig
Einmal ablegen,
dauerhaft nachweisen
Gültig in ganz NRW
Zur Vorlage bei jedem
Ordnungs-/Veterinäramt
Online ablegbar
Bequem von zu Hause,
ohne Präsenztermin
So melden Sie Ihren Hund an
Bei welcher Behörde?
Die Anmeldung läuft über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts (Bürger- bzw. Ordnungsamt) – in der Regel zusammen mit der Hundesteuer.
Welche Unterlagen?
Meist Personalausweis, Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Chip-Nummer), Nachweis der Hundehaftpflicht und – je nach Hund – der Sachkundenachweis.
Fristen & Kosten
Melden Sie den Hund zeitnah nach der Aufnahme an. Die Höhe der Hundesteuer und die genauen Fristen legt Ihre Kommune fest.
Ablauf, Fristen und Kosten regelt Ihre Stadt/Gemeinde. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist Ihre zuständige Behörde.
Wann brauchen Sie zusätzlich einen Sachkundenachweis?
Halter großer Hunde (ab 40 cm / 20 kg, § 11) und bestimmter Rassen (§ 10) brauchen in NRW zusätzlich einen Sachkundenachweis – häufig bereits vor der Anmeldung. Bei DSKI legen Sie ihn online ab.
Die drei Fälle im Überblick
Große Hunde
(40/20-Regel)
Als großer Hund gilt, wer ausgewachsen
• mehr als 40 cm Schulterhöhe erreicht
oder
• mehr als 20 kg wiegt.
Sachkundenachweis erforderlich!
Legen Sie diesen gern bei DSKi ab – online und behördlich anerkannt.
Hunde bestimmter Rassen
Dazu zählen u.a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler und Tosa Inu – sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Sachkundenachweis plus Wesenstest erforderlich!
Beides erhalten Sie hier bei DSKi.
Gefährliche Hunde
Sachkundenachweis und Wesenstest legen Sie bei Ihrem Kreis-Veterinäramt ab. Ab dem 7. Lebensmonat gelten Maulkorb- und Anleinpflicht.
Bei DSKI: Befreiung von der Maulkorbpflicht bis zum 24. Lebensmonat.
In 3 Schritten zum Sachkundenachweis
Vorbereiten
Mit dem Vorbereitungspaket oder dem kostenlosen Probe-Test.
Online ablegen
In ca. 30 Minuten ablegen und direkt den Nachweis erhalten.
Bereit, den Sachkundenachweis abzulegen?
LANUV-anerkannt · lebenslang gültig · online
Häufige Fragen (FAQ)
Wo melde ich meinen Hund in NRW an?
Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts (Bürger-/Ordnungsamt), in der Regel im Zuge der Hundesteuer-Anmeldung.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Üblich sind Personalausweis, Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Chip), Hundehaftpflicht und – je nach Hund – der Sachkundenachweis. Die genauen Anforderungen nennt Ihre Kommune.
Brauche ich für die Anmeldung einen Sachkundenachweis?
Bei großen Hunden (§ 11) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10) ja – oft schon vor der Anmeldung. Für kleinere Hunde in der Regel nicht.
Bis wann muss ich meinen Hund anmelden?
Zeitnah nach der Aufnahme des Hundes. Die genaue Frist legt Ihre Kommune fest – erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt/Gemeinde.
Was kostet die Hundeanmeldung in NRW?
Die Anmeldung selbst ist meist kostenfrei; es fällt jedoch Hundesteuer an, deren Höhe je nach Kommune variiert.