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Hund anmelden in NRW: Ablauf, Unterlagen & Fristen

In NRW melden Sie Ihren Hund bei Ihrer Stadt oder Gemeinde an – für die Hundesteuer und, je nach Hund, mit weiteren Nachweisen. Hier erfahren Sie den Ablauf, welche Unterlagen nötig sind, welche Fristen gelten – und wann zusätzlich ein Sachkundenachweis Pflicht ist.

Behördlich anerkannt

Anerkannt durch das
LANUV Nordrhein-Westfalen

Lebenslang gültig

Einmal ablegen,
dauerhaft nachweisen

Gültig in ganz NRW

Zur Vorlage bei jedem
Ordnungs-/Veterinäramt

Online ablegbar

Bequem von zu Hause,
ohne Präsenztermin

So melden Sie Ihren Hund an

Bei welcher Behörde?

Die Anmeldung läuft über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts (Bürger- bzw. Ordnungsamt) – in der Regel zusammen mit der Hundesteuer.

Welche Unterlagen?

Meist Personalausweis, Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Chip-Nummer), Nachweis der Hundehaftpflicht und – je nach Hund – der Sachkundenachweis.

Fristen & Kosten

Melden Sie den Hund zeitnah nach der Aufnahme an. Die Höhe der Hundesteuer und die genauen Fristen legt Ihre Kommune fest.

Ablauf, Fristen und Kosten regelt Ihre Stadt/Gemeinde. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist Ihre zuständige Behörde.

Wann brauchen Sie zusätzlich einen Sachkundenachweis?

Halter großer Hunde (ab 40 cm / 20 kg, § 11) und bestimmter Rassen (§ 10) brauchen in NRW zusätzlich einen Sachkundenachweis – häufig bereits vor der Anmeldung. Bei DSKI legen Sie ihn online ab.

Die drei Fälle im Überblick

Große Hunde
(40/20-Regel)

§ 11 LHundG NRW

Als großer Hund gilt, wer ausgewachsen

mehr als 40 cm Schulterhöhe erreicht

oder

mehr als 20 kg wiegt.

Sachkundenachweis erforderlich!

Legen Sie diesen gern bei DSKi ab – online und behördlich anerkannt.

Hunde bestimmter Rassen

§ 10 LHundG NRW

Dazu zählen u.a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler und Tosa Inu – sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Sachkundenachweis plus Wesenstest erforderlich!
Beides erhalten Sie hier bei DSKi.

Gefährliche Hunde

Einstufung durch die Behörde

Sachkundenachweis und Wesenstest legen Sie bei Ihrem Kreis-Veterinäramt ab. Ab dem 7. Lebensmonat gelten Maulkorb- und Anleinpflicht.

Bei DSKI: Befreiung von der Maulkorb­pflicht bis zum 24. Lebensmonat.

In 3 Schritten zum Sachkundenachweis

1

Vorbereiten

Mit dem Vorbereitungspaket oder dem kostenlosen Probe-Test.

2

Termin buchen

Bequem Wunschtermin online wählen.

3

Online ablegen

In ca. 30 Minuten ablegen und direkt den Nachweis erhalten.

Bereit, den Sachkundenachweis abzulegen?

LANUV-anerkannt · lebenslang gültig · online

Häufige Fragen (FAQ)

Wo melde ich meinen Hund in NRW an?

Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts (Bürger-/Ordnungsamt), in der Regel im Zuge der Hundesteuer-Anmeldung.

Üblich sind Personalausweis, Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Chip), Hundehaftpflicht und – je nach Hund – der Sachkundenachweis. Die genauen Anforderungen nennt Ihre Kommune.

Bei großen Hunden (§ 11) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10) ja – oft schon vor der Anmeldung. Für kleinere Hunde in der Regel nicht.

Zeitnah nach der Aufnahme des Hundes. Die genaue Frist legt Ihre Kommune fest – erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt/Gemeinde.

Die Anmeldung selbst ist meist kostenfrei; es fällt jedoch Hundesteuer an, deren Höhe je nach Kommune variiert.

Passend für Sie

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

Hunde bestimmter Rassen NRW