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Gesetze & Pflichten für Hundehalter in NRW

Wer in NRW einen Hund hält, hat bestimmte Pflichten – von Anmeldung und Hundesteuer über Haftpflicht und Kennzeichnung bis zum Sachkundenachweis für große Hunde und bestimmte Rassen. Hier bekommen Sie den Überblick.

Behördlich anerkannt

Anerkannt durch das
LANUV Nordrhein-Westfalen

Lebenslang gültig

Einmal ablegen,
dauerhaft nachweisen

Gültig in ganz NRW

Zur Vorlage bei jedem
Ordnungs-/Veterinäramt

Online ablegbar

Bequem von zu Hause,
ohne Präsenztermin

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

Anmeldung & Hundesteuer

Jeder Hund ist bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden; dafür fällt Hundesteuer an, deren Höhe die Kommune festlegt.

Haftpflicht & Kennzeichnung

Eine Hundehaftpflicht ist dringend empfohlen und für bestimmte Hunde Pflicht. Eine fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip) ist üblich bzw. vorgeschrieben.

Sachkundenachweis

Halter großer Hunde (§ 11) und bestimmter Rassen (§ 10) brauchen in NRW einen Sachkundenachweis – bei DSKI online, LANUV-anerkannt.

Maßgeblich sind das LHundG NRW und die Vorgaben Ihrer Kommune. Angaben ohne Gewähr – die Auskunft Ihrer Behörde ist entscheidend.

Rechtsgrundlage: das Landeshundegesetz NRW

Die Pflichten für Hundehalter regelt in Nordrhein-Westfalen vor allem das Landeshundegesetz (LHundG NRW) – u. a. § 11 (große Hunde), § 10 (bestimmte Rassen) und § 3 (gefährliche Hunde). Ergänzend gelten kommunale Regelungen wie örtliche Leinenpflichten.

Die drei Fälle im Überblick

Große Hunde
(40/20-Regel)

§ 11 LHundG NRW

Als großer Hund gilt, wer ausgewachsen

mehr als 40 cm Schulterhöhe erreicht

oder

mehr als 20 kg wiegt.

Sachkundenachweis erforderlich!

Legen Sie diesen gern bei DSKi ab – online und behördlich anerkannt.

Hunde bestimmter Rassen

§ 10 LHundG NRW

Dazu zählen u.a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler und Tosa Inu – sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Sachkundenachweis plus Wesenstest erforderlich!
Beides erhalten Sie hier bei DSKi.

Gefährliche Hunde

Einstufung durch die Behörde

Sachkundenachweis und Wesenstest legen Sie bei Ihrem Kreis-Veterinäramt ab. Ab dem 7. Lebensmonat gelten Maulkorb- und Anleinpflicht.

Bei DSKI: Befreiung von der Maulkorb­pflicht bis zum 24. Lebensmonat.

In 3 Schritten zum Sachkundenachweis

1

Vorbereiten

Mit dem Vorbereitungspaket oder dem kostenlosen Probe-Test.

2

Termin buchen

Bequem Wunschtermin online wählen.

3

Online ablegen

In ca. 30 Minuten ablegen und direkt den Nachweis erhalten.

Bereit, den Sachkundenachweis abzulegen?

LANUV-anerkannt · lebenslang gültig · online

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Pflichten habe ich als Hundehalter in NRW?

Anmeldung und Hundesteuer, Hundehaftpflicht, Kennzeichnung sowie – je nach Hund – ein Sachkundenachweis. Details regeln LHundG NRW und Ihre Kommune.

Für große und gefährliche Hunde ist sie vorgeschrieben; für alle anderen dringend empfohlen. Maßgeblich ist die jeweilige Regelung.

Eine fälschungssichere Kennzeichnung per Mikrochip ist üblich und für bestimmte Hunde verpflichtend. Ihre Kommune informiert im Detail.

Bei großen Hunden (§ 11, ab 40 cm / 20 kg) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10). Bei DSKI online ablegbar.

Eine generelle Leinenpflicht regelt das Land nicht einheitlich; örtliche Leinenpflichten legen die Kommunen fest.

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