Gesetze & Pflichten für Hundehalter in NRW
Wer in NRW einen Hund hält, hat bestimmte Pflichten – von Anmeldung und Hundesteuer über Haftpflicht und Kennzeichnung bis zum Sachkundenachweis für große Hunde und bestimmte Rassen. Hier bekommen Sie den Überblick.
Behördlich anerkannt
Anerkannt durch das
LANUV Nordrhein-Westfalen
Lebenslang gültig
Einmal ablegen,
dauerhaft nachweisen
Gültig in ganz NRW
Zur Vorlage bei jedem
Ordnungs-/Veterinäramt
Online ablegbar
Bequem von zu Hause,
ohne Präsenztermin
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
Anmeldung & Hundesteuer
Jeder Hund ist bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden; dafür fällt Hundesteuer an, deren Höhe die Kommune festlegt.
Haftpflicht & Kennzeichnung
Eine Hundehaftpflicht ist dringend empfohlen und für bestimmte Hunde Pflicht. Eine fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip) ist üblich bzw. vorgeschrieben.
Sachkundenachweis
Halter großer Hunde (§ 11) und bestimmter Rassen (§ 10) brauchen in NRW einen Sachkundenachweis – bei DSKI online, LANUV-anerkannt.
Maßgeblich sind das LHundG NRW und die Vorgaben Ihrer Kommune. Angaben ohne Gewähr – die Auskunft Ihrer Behörde ist entscheidend.
Rechtsgrundlage: das Landeshundegesetz NRW
Die Pflichten für Hundehalter regelt in Nordrhein-Westfalen vor allem das Landeshundegesetz (LHundG NRW) – u. a. § 11 (große Hunde), § 10 (bestimmte Rassen) und § 3 (gefährliche Hunde). Ergänzend gelten kommunale Regelungen wie örtliche Leinenpflichten.
Die drei Fälle im Überblick
Große Hunde
(40/20-Regel)
Als großer Hund gilt, wer ausgewachsen
• mehr als 40 cm Schulterhöhe erreicht
oder
• mehr als 20 kg wiegt.
Sachkundenachweis erforderlich!
Legen Sie diesen gern bei DSKi ab – online und behördlich anerkannt.
Hunde bestimmter Rassen
Dazu zählen u.a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler und Tosa Inu – sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Sachkundenachweis plus Wesenstest erforderlich!
Beides erhalten Sie hier bei DSKi.
Gefährliche Hunde
Sachkundenachweis und Wesenstest legen Sie bei Ihrem Kreis-Veterinäramt ab. Ab dem 7. Lebensmonat gelten Maulkorb- und Anleinpflicht.
Bei DSKI: Befreiung von der Maulkorbpflicht bis zum 24. Lebensmonat.
In 3 Schritten zum Sachkundenachweis
Vorbereiten
Mit dem Vorbereitungspaket oder dem kostenlosen Probe-Test.
Online ablegen
In ca. 30 Minuten ablegen und direkt den Nachweis erhalten.
Bereit, den Sachkundenachweis abzulegen?
LANUV-anerkannt · lebenslang gültig · online
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Pflichten habe ich als Hundehalter in NRW?
Anmeldung und Hundesteuer, Hundehaftpflicht, Kennzeichnung sowie – je nach Hund – ein Sachkundenachweis. Details regeln LHundG NRW und Ihre Kommune.
Ist eine Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?
Für große und gefährliche Hunde ist sie vorgeschrieben; für alle anderen dringend empfohlen. Maßgeblich ist die jeweilige Regelung.
Muss mein Hund gekennzeichnet (gechipt) sein?
Eine fälschungssichere Kennzeichnung per Mikrochip ist üblich und für bestimmte Hunde verpflichtend. Ihre Kommune informiert im Detail.
Wann brauche ich einen Sachkundenachweis?
Bei großen Hunden (§ 11, ab 40 cm / 20 kg) und Hunden bestimmter Rassen (§ 10). Bei DSKI online ablegbar.
Gibt es in NRW eine Leinenpflicht?
Eine generelle Leinenpflicht regelt das Land nicht einheitlich; örtliche Leinenpflichten legen die Kommunen fest.