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Gefährliche Hunde in NRW: Regeln, Pflichten und Nachweise

In Nordrhein-Westfalen gelten für gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW) besondere Pflichten – darunter eine Halteerlaubnis, Sachkundenachweis, Wesenstest sowie Maulkorb- und Leinenpflicht. Hier erfahren Sie, was gilt, welche Behörde zuständig ist und wie DSKI Sie bei der Maulkorb-Befreiung unterstützt.

Behördlich anerkannt

Anerkannt durch das
LANUV Nordrhein-Westfalen

Lebenslang gültig

Einmal ablegen,
dauerhaft nachweisen

Gültig in ganz NRW

Zur Vorlage bei jedem
Ordnungs-/Veterinäramt

Online ablegbar

Bequem von zu Hause,
ohne Präsenztermin

Welche Hunde gelten in NRW als gefährlich?

Im Einzelfall eingestufte Hunde

Hunde, die durch ihr Verhalten auffällig geworden sind (z. B. Beißvorfälle) und von der Behörde als gefährlich eingestuft werden – unabhängig von der Rasse.

Gefährliche Hunde bestimmter Rassen (§ 3 Abs. 2)

Als gefährlich gelten kraft Gesetzes: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen.

Achtung, nicht verwechseln!

Nicht verwechseln mit Hunden bestimmter Rassen nach § 10 (z. B. Rottweiler, American Bulldog) – das ist eine andere Kategorie mit anderen Regeln.

Wo legen Sie die Nachweise ab?

Halteerlaubnis

der Ordnungsbehörde (berechtigtes Interesse erforderlich)

Sachkunde­nachweis

des Halters

Wesenstest

des Hundes

Maulkorb- und Anleinpflicht

ab dem 7. Lebensmonat

Kennzeichnung & Haftpflicht

Kennzeichnung per Mikro­chip und Haft­pflicht­versicherung

Mindestalter 18

und Zuverlässigkeit des Halters

Maßgeblich sind § 3 LHundG NRW und die Vorgaben Ihrer Behörde. Angaben ohne Gewähr.

Wo legen Sie Sach­kunde­nach­weis und Wesenstest ab?

Für gefährliche Hunde sind Sachkundenachweis und Wesenstest beim Kreis-Veterinäramt abzulegen – nicht bei DSKI. Wenden Sie sich dafür an die für Ihren Kreis/Ihre Stadt zuständige Behörde.

Maulkorb-Befreiung bis 24 Monate
(DSKI-Angebot)

Für junge Hunde bieten wir die Befreiung von der Maulkorbpflicht bis zum 24. Lebensmonat an. So kann sich Ihr Hund in der wichtigen Entwicklungsphase frei bewegen.

Abgrenzung § 3 / § 10 / § 11

Gefährliche Hunde
(§ 3)

Erlaubnis, Nachweise beim Veterinäramt.

Bestimmte Rassen
(§ 10)

Sachkunde­nachweis + Wesenstest bei DSKI.

Große Hunde
(§ 11, 40/20)

Nur Sachkunde­nachweis bei DSKI.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Hunde gelten in NRW als gefährlich?

In NRW benötigen Halter großer Hunde (ausgewachsen über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg, § 11 LHundG NRW) sowie Halter von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) einen Sachkundenachweis. Für kleine Hunde ist kein Nachweis nötig.

§ 10 betrifft eine andere Rassenliste (z. B. Rottweiler, American Bulldog) und verlangt Sachkundenachweis + Wesenstest, aber keine Halteerlaubnis. Gefährliche Hunde (§ 3) benötigen zusätzlich eine Erlaubnis; Nachweise erfolgen beim Veterinäramt.

Beim Kreis-Veterinäramt Ihrer Stadt/Ihres Kreises, nicht bei DSKI.

Für gefährliche Hunde gelten Maulkorb- und Anleinpflicht ab dem 7. Lebensmonat. DSKI bietet die Befreiung von der Maulkorbpflicht bis zum 24. Lebensmonat an.

Halteerlaubnis, Sachkundenachweis, Wesenstest, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung, Mindestalter 18 und Zuverlässigkeit.

Maulkorb-Befreiung oder offene Fragen?

Wir unterstützen Sie bei der Befreiung bis zum 24. Lebensmonat.

Still have questions? We're happy to help.

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